Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Elektromontage Ekrem / Civitoglu Ekrem
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Elektromontage Ekrem / Civitoglu Ekrem (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit ihren Kunden – insbesondere für Elektroarbeiten.
§ 2 Vertragsgrundlage und Vertragsschluss
Maßgeblich für den Vertrag sind: 1. das schriftliche Angebot, 2. diese AGB, 3. die gesetzlichen Vorschriften (BGB, HGB), 4. die einschlägigen DIN- und VDE-Normen sowie elektrotechnische Richtlinien.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise netto zuzüglich MwSt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Aufnahme der Arbeiten eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des geschätzten Auftragswertes zu verlangen.
§ 4 Preisanpassung und Zuschläge
Bei Materialpreissteigerungen von mehr als 5 % ist der Auftragnehmer nach 4 Monaten zur Preisanpassung berechtigt. Zuschläge: Werktage ab 16:00 Uhr (+50 %), Samstage (+50 %), Sonn-/Feiertage/Notdienst (+100 %).
§ 5 Leistungsumfang und Nachträge
Grundlage ist das schriftliche Angebot. Nachträge (auch per E-Mail oder Messenger) sind verbindlich und werden gesondert berechnet.
§ 6 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand oder Aufmaß. Nicht eindeutig definierte Leistungen werden nach Stundenlohn abgerechnet.
§ 7 Termine und Ausführungsfristen
Termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als verbindlich bestätigt. Verzögerungen durch Materialengpässe oder höhere Gewalt verlängern die Frist.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss freien Zugang gewähren, Strom/Wasser bereitstellen und alle erforderlichen Pläne (insb. Leitungspläne) und Genehmigungen rechtzeitig vorlegen.
§ 9 Baustelle, Sicherheit und Vorbereitung
Der Kunde hält die Baustelle sicher. Gefahrenstellen sind zu kennzeichnen. Der Schutz von Inventar obliegt allein dem Kunden.
§ 10 Unterbrechungen der Arbeiten
Vom Kunden verursachte Unterbrechungen führen zu Mehrkosten (Wartezeit, Anfahrt, Personalvorhaltung).
§ 11 Fremdmaterial und bauseitige Leistungen
Für vom Kunden gestelltes Material übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Haftung beschränkt sich auf die Montage.
§ 12 Bedenkenanzeige
Zeigt der Auftragnehmer technische Bedenken an, erfolgt die weitere Ausführung auf ausdrückliches Risiko und Kosten des Kunden.
§ 13 Unvorhersehbare Mehrarbeiten
Bei verdeckten Mängeln, nicht erkennbaren Altleitungen oder sonstigen Erschwernissen entstehen zusätzliche Kosten.
§ 14 Haftung für Bestand und Schäden
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an nicht erkennbaren bestehenden Anlagen, Leitungen oder Bauteilen.
§ 15 Öffnungsarbeiten
Das Öffnen von Wänden/Decken erfolgt nach fachlicher Notwendigkeit. Die Wiederherstellung (Verputzen etc.) erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ 16 Baustellenbedingungen
Staub, Lärm und Schmutz, die unvermeidbar entstehen, stellen keinen Mangel dar.
§ 17 Schadstoffe
Der Kunde muss über Schadstoffe (Asbest etc.) informieren. Bei Fund ist der Auftragnehmer zum sofortigen Baustopp berechtigt.
§ 18 Energie- und Baustellenversorgung
Baustrom und Bauwasser stellt der Kunde kostenfrei zur Verfügung.
§ 19 Entsorgung
Die Entsorgung von Altmaterial und Abfällen wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 20 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung. Sie gilt nach 12 Werktagen ohne Rüge oder bei Inbetriebnahme als erfolgt.
§ 21 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Fristen. Keine Gewähr bei Fehlbedienung, Überlastung oder Eingriffen Dritter.
§ 22 Haftung
Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf typisch vorhersehbare Schäden.
§ 23 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 24 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Kunden über.
§ 25 Fahrtkosten
Bis 10 km kostenfrei. Darüber hinaus Abrechnung nach Pauschale oder Aufwand.
§ 26 Lagerung
Bei vom Kunden verursachten Verzögerungen lagert der Auftragnehmer Material auf Kosten des Kunden ein.
§ 27 Kündigung
Bei Kündigung durch den Kunden gilt § 648 BGB (Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen).
§ 28 Datenschutz und Referenzfotos
Der Auftragnehmer darf Fotos der Leistungen zu Referenzzwecken nutzen (ohne personenbezogene Daten).
§ 29 Widerrufsrecht (Verbraucher)
Die Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert in Textform zur Verfügung gestellt.
§ 30 Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)
Gewährleistung 1 Jahr. Rügepflicht nach § 377 HGB. Vorauszahlung bis 70 %. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
§ 31 Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§ 32 Vertraulichkeit
Der Kunde behandelt geschäftliche/technische Informationen des Auftragnehmers vertraulich.
§ 33 Abwerbeverbot
Keine Abwerbung von Mitarbeitern (Vertragsstrafe 15.000 €).
§ 34 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt deutsches Recht.
§ 35 Weitere Bestimmungen
Digitale Kommunikation ist verbindlich. Der Auftragnehmer darf bei Gefahr Stromkreise selbstständig abschalten.
§ 36 Mindestauftragsvolumen
Bei Aufträgen unter 1.000 € Netto kann eine Mindestpauschale von 350 € berechnet werden.
§ 37 Versicherungsnachweispflicht des Kunden
Der Kunde muss auf Verlangen eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen.
§ 38 Pauschalierter Schadensersatz
Bei wesentlichen Vertragsverletzungen kann der Auftragnehmer 15 % des Auftragswertes als Schadensersatz verlangen.
§ 39 Elektroarbeiten (spezifisch)
Arbeiten erfolgen nach VDE-Richtlinien. Der Kunde trägt das Risiko für verborgene Leitungen, wenn keine Pläne vorliegen.
§ 40 Werkzeuge und Geräte
Vom Auftragnehmer eingebrachte Geräte sind vom Kunden vor Beschädigung/Diebstahl zu schützen.
§ 41 Baustellenreinigung und Entsorgung
Nur Grobreinigung geschuldet. Entsorgung von Elektroschrott erfolgt gesetzeskonform gegen Rechnung.
§ 42 Digitale Kommunikation und Signatur
Verträge können rechtsverbindlich per E-Mail oder elektronischer Signatur geschlossen werden.
§ 43 Werbeeinwilligung
Nutzung von Vorher-/Nachher-Fotos der Installation zu Werbezwecken ist gestattet.
§ 44 Höhere Gewalt
Bei Pandemien, Streiks oder Naturkatastrophen ruht die Leistungspflicht.
§ 45 Kundeninsolvenz
Berechtigt den Auftragnehmer zum sofortigen Rücktritt und zur Abrechnung erbrachter Leistungen.
§ 46 Schriftform
Änderungen bedürfen der Schriftform.
§ 47 Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen berühren die Gültigkeit des restlichen Vertrages nicht.
§ 48 Kundendienst und Reklamationen
Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich einzureichen.
§ 49 Schlichtungsverfahren
Vor rechtlichen Schritten ist ein Schlichtungsverfahren anzustreben.
§ 50 Vertragsübertragung
Der Auftragnehmer kann Rechte/Pflichten auf Dritte übertragen.
§ 51 Änderungen der AGB
Werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten bei fehlendem Widerspruch als akzeptiert.
§ 52 Digitale Kommunikation
Messenger-Kommunikation wird als rechtsverbindlich anerkannt.
§ 53 Abtretung und Vertragsübernahme
Übertragung von Rechten/Pflichten durch den Auftragnehmer auf Dritte ist zulässig.
§ 54 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Pläne und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers (Vertragsstrafe bei Missbrauch).
§ 55 Verjährungsverkürzung
Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in 12 Monaten (soweit gesetzlich zulässig).
§ 56 Haftungsfreistellung durch den Kunden
Freistellung von Ansprüchen Dritter bei fehlender Mitwirkung oder unrichtigen Angaben des Kunden.
§ 57 Eigentum an Altmaterial
Demontierte Materialien (Kupfer etc.) gehen mit Arbeitsbeginn in das Eigentum des Auftragnehmers über.
§ 58 Außerordentliches Kündigungsrecht des Auftragnehmers
Möglich bei Zahlungsverzug (> 7 Tage), Insolvenz oder schweren Verstößen gegen Mitwirkungspflichten.
§ 59 Baustellenordnung und Sicherheitsvorschriften
Der Kunde muss die Sicherheitsvorgaben (DGUV) einhalten.
§ 60 Schadensmeldungspflicht
Schäden sind innerhalb von 48 Stunden schriftlich zu melden.
§ 61 Kostenvoranschlag und Aufwandsschätzung
Sind unverbindlich und dienen nur der Orientierung.
§ 62 Elektronische Signatur
E-Mail-Bestätigung gilt als rechtswirksamer Vertragsschluss.
§ 63 AGB für Folgeaufträge
Gelten auch für alle zukünftigen Verträge ohne erneuten Hinweis.
§ 64 Überschriften
Dienen nur der Übersichtlichkeit ohne rechtliche Eigenbedeutung.
§ 65 Erfüllungsort für Zahlungen
Ist der Sitz des Auftragnehmers.
§ 66 Weiterverkauf von Leistungen
Bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 67 Salvatorische Klausel (Ergänzung)
Regelt den Ersatz unwirksamer Bestimmungen durch wirtschaftlich nahekommende Regelungen.
§ 68 Anwendbares Recht (Klarstellung)
Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.
§ 69 Kundenzusicherungen
Kunde gewährleistet Richtigkeit seiner Angaben (Bausubstanz, Genehmigungen etc.).
§ 70 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Kunde ist für Genehmigungen (BauGB, ElektroG) verantwortlich.
§ 71 Erweiterte Haftungsfreistellung
Freistellung bei Ansprüchen durch Nachbarn oder Behörden aufgrund von Kundenrisiken.
§ 72 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
Auftragnehmer darf Arbeiten dokumentieren; Kunde muss Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.
§ 73 Erweitertes Abwerbeverbot
Gilt auch für ehemalige Mitarbeiter (Vertragsstrafe 20.000 €).
§ 74 Mahn- und Inkassokosten
Mahngebühr 40 €; Kosten für Inkasso/Anwalt trägt der Kunde bei Verzug.
§ 75 Streitbeilegung und Schiedsverfahren
Verpflichtung zur außergerichtlichen Schlichtung vor Klageerhebung.
§ 76 Erweiterte Datenschutzregelung
Einwilligung zur Datenweitergabe an Subunternehmer und Versicherer im Rahmen der DSGVO.
§ 77 Umwelt- und Nachhaltigkeitsklausel
Kunde ist für umweltrechtliche Vorgaben bauseitiger Stoffe verantwortlich.
§ 78 Anpassung an Normenänderungen
Auftragnehmer darf Leistungen bei Änderung technischer Normen (DIN/VDE) anpassen.
§ 79 Vollständigkeitsklausel
Diese AGB und das Angebot bilden die vollständige Vereinbarung.
§ 80 Verzicht auf Rechte
Ein Verzicht des Auftragnehmers bedarf der Schriftform.
§ 81 Vertragssprache
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 82 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
Diese AGB ersetzen alle vorherigen Fassungen.
§ 83 Geltung als Subunternehmer
AGB gelten entsprechend, wenn der Auftragnehmer für einen Hauptauftraggeber tätig wird.
§ 84 Vertragsgrundlagen bei Subunternehmerverträgen
Regelt die Rangfolge der Unterlagen bei Verträgen mit Hauptauftraggebern.
