Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Elektromontage Ekrem / Civitoglu Ekrem

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Elektromontage Ekrem / Civitoglu Ekrem (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit ihren Kunden – insbesondere für Elektroarbeiten.

§ 2 Vertragsgrundlage und Vertragsschluss

Maßgeblich für den Vertrag sind: 1. das schriftliche Angebot, 2. diese AGB, 3. die gesetzlichen Vorschriften (BGB, HGB), 4. die einschlägigen DIN- und VDE-Normen sowie elektrotechnische Richtlinien.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise netto zuzüglich MwSt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Aufnahme der Arbeiten eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des geschätzten Auftragswertes zu verlangen.

§ 4 Preisanpassung und Zuschläge

Bei Materialpreissteigerungen von mehr als 5 % ist der Auftragnehmer nach 4 Monaten zur Preisanpassung berechtigt. Zuschläge: Werktage ab 16:00 Uhr (+50 %), Samstage (+50 %), Sonn-/Feiertage/Notdienst (+100 %).

§ 5 Leistungsumfang und Nachträge

Grundlage ist das schriftliche Angebot. Nachträge (auch per E-Mail oder Messenger) sind verbindlich und werden gesondert berechnet.

§ 6 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand oder Aufmaß. Nicht eindeutig definierte Leistungen werden nach Stundenlohn abgerechnet.

§ 7 Termine und Ausführungsfristen

Termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als verbindlich bestätigt. Verzögerungen durch Materialengpässe oder höhere Gewalt verlängern die Frist.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde muss freien Zugang gewähren, Strom/Wasser bereitstellen und alle erforderlichen Pläne (insb. Leitungspläne) und Genehmigungen rechtzeitig vorlegen.

§ 9 Baustelle, Sicherheit und Vorbereitung

Der Kunde hält die Baustelle sicher. Gefahrenstellen sind zu kennzeichnen. Der Schutz von Inventar obliegt allein dem Kunden.

§ 10 Unterbrechungen der Arbeiten

Vom Kunden verursachte Unterbrechungen führen zu Mehrkosten (Wartezeit, Anfahrt, Personalvorhaltung).

§ 11 Fremdmaterial und bauseitige Leistungen

Für vom Kunden gestelltes Material übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Haftung beschränkt sich auf die Montage.

§ 12 Bedenkenanzeige

Zeigt der Auftragnehmer technische Bedenken an, erfolgt die weitere Ausführung auf ausdrückliches Risiko und Kosten des Kunden.

§ 13 Unvorhersehbare Mehrarbeiten

Bei verdeckten Mängeln, nicht erkennbaren Altleitungen oder sonstigen Erschwernissen entstehen zusätzliche Kosten.

§ 14 Haftung für Bestand und Schäden

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an nicht erkennbaren bestehenden Anlagen, Leitungen oder Bauteilen.

§ 15 Öffnungsarbeiten

Das Öffnen von Wänden/Decken erfolgt nach fachlicher Notwendigkeit. Die Wiederherstellung (Verputzen etc.) erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

§ 16 Baustellenbedingungen

Staub, Lärm und Schmutz, die unvermeidbar entstehen, stellen keinen Mangel dar.

§ 17 Schadstoffe

Der Kunde muss über Schadstoffe (Asbest etc.) informieren. Bei Fund ist der Auftragnehmer zum sofortigen Baustopp berechtigt.

§ 18 Energie- und Baustellenversorgung

Baustrom und Bauwasser stellt der Kunde kostenfrei zur Verfügung.

§ 19 Entsorgung

Die Entsorgung von Altmaterial und Abfällen wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 20 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung. Sie gilt nach 12 Werktagen ohne Rüge oder bei Inbetriebnahme als erfolgt.

§ 21 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Fristen. Keine Gewähr bei Fehlbedienung, Überlastung oder Eingriffen Dritter.

§ 22 Haftung

Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf typisch vorhersehbare Schäden.

§ 23 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 24 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Kunden über.

§ 25 Fahrtkosten

Bis 10 km kostenfrei. Darüber hinaus Abrechnung nach Pauschale oder Aufwand.

§ 26 Lagerung

Bei vom Kunden verursachten Verzögerungen lagert der Auftragnehmer Material auf Kosten des Kunden ein.

§ 27 Kündigung

Bei Kündigung durch den Kunden gilt § 648 BGB (Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen).

§ 28 Datenschutz und Referenzfotos

Der Auftragnehmer darf Fotos der Leistungen zu Referenzzwecken nutzen (ohne personenbezogene Daten).

§ 29 Widerrufsrecht (Verbraucher)

Die Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 30 Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)

Gewährleistung 1 Jahr. Rügepflicht nach § 377 HGB. Vorauszahlung bis 70 %. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

§ 31 Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

§ 32 Vertraulichkeit

Der Kunde behandelt geschäftliche/technische Informationen des Auftragnehmers vertraulich.

§ 33 Abwerbeverbot

Keine Abwerbung von Mitarbeitern (Vertragsstrafe 15.000 €).

§ 34 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt deutsches Recht.

§ 35 Weitere Bestimmungen

Digitale Kommunikation ist verbindlich. Der Auftragnehmer darf bei Gefahr Stromkreise selbstständig abschalten.

§ 36 Mindestauftragsvolumen

Bei Aufträgen unter 1.000 € Netto kann eine Mindestpauschale von 350 € berechnet werden.

§ 37 Versicherungsnachweispflicht des Kunden

Der Kunde muss auf Verlangen eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen.

§ 38 Pauschalierter Schadensersatz

Bei wesentlichen Vertragsverletzungen kann der Auftragnehmer 15 % des Auftragswertes als Schadensersatz verlangen.

§ 39 Elektroarbeiten (spezifisch)

Arbeiten erfolgen nach VDE-Richtlinien. Der Kunde trägt das Risiko für verborgene Leitungen, wenn keine Pläne vorliegen.

§ 40 Werkzeuge und Geräte

Vom Auftragnehmer eingebrachte Geräte sind vom Kunden vor Beschädigung/Diebstahl zu schützen.

§ 41 Baustellenreinigung und Entsorgung

Nur Grobreinigung geschuldet. Entsorgung von Elektroschrott erfolgt gesetzeskonform gegen Rechnung.

§ 42 Digitale Kommunikation und Signatur

Verträge können rechtsverbindlich per E-Mail oder elektronischer Signatur geschlossen werden.

§ 43 Werbeeinwilligung

Nutzung von Vorher-/Nachher-Fotos der Installation zu Werbezwecken ist gestattet.

§ 44 Höhere Gewalt

Bei Pandemien, Streiks oder Naturkatastrophen ruht die Leistungspflicht.

§ 45 Kundeninsolvenz

Berechtigt den Auftragnehmer zum sofortigen Rücktritt und zur Abrechnung erbrachter Leistungen.

§ 46 Schriftform

Änderungen bedürfen der Schriftform.

§ 47 Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen berühren die Gültigkeit des restlichen Vertrages nicht.

§ 48 Kundendienst und Reklamationen

Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich einzureichen.

§ 49 Schlichtungsverfahren

Vor rechtlichen Schritten ist ein Schlichtungsverfahren anzustreben.

§ 50 Vertragsübertragung

Der Auftragnehmer kann Rechte/Pflichten auf Dritte übertragen.

§ 51 Änderungen der AGB

Werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten bei fehlendem Widerspruch als akzeptiert.

§ 52 Digitale Kommunikation

Messenger-Kommunikation wird als rechtsverbindlich anerkannt.

§ 53 Abtretung und Vertragsübernahme

Übertragung von Rechten/Pflichten durch den Auftragnehmer auf Dritte ist zulässig.

§ 54 Urheberrechte und Nutzungsrechte

Pläne und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers (Vertragsstrafe bei Missbrauch).

§ 55 Verjährungsverkürzung

Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in 12 Monaten (soweit gesetzlich zulässig).

§ 56 Haftungsfreistellung durch den Kunden

Freistellung von Ansprüchen Dritter bei fehlender Mitwirkung oder unrichtigen Angaben des Kunden.

§ 57 Eigentum an Altmaterial

Demontierte Materialien (Kupfer etc.) gehen mit Arbeitsbeginn in das Eigentum des Auftragnehmers über.

§ 58 Außerordentliches Kündigungsrecht des Auftragnehmers

Möglich bei Zahlungsverzug (> 7 Tage), Insolvenz oder schweren Verstößen gegen Mitwirkungspflichten.

§ 59 Baustellenordnung und Sicherheitsvorschriften

Der Kunde muss die Sicherheitsvorgaben (DGUV) einhalten.

§ 60 Schadensmeldungspflicht

Schäden sind innerhalb von 48 Stunden schriftlich zu melden.

§ 61 Kostenvoranschlag und Aufwandsschätzung

Sind unverbindlich und dienen nur der Orientierung.

§ 62 Elektronische Signatur

E-Mail-Bestätigung gilt als rechtswirksamer Vertragsschluss.

§ 63 AGB für Folgeaufträge

Gelten auch für alle zukünftigen Verträge ohne erneuten Hinweis.

§ 64 Überschriften

Dienen nur der Übersichtlichkeit ohne rechtliche Eigenbedeutung.

§ 65 Erfüllungsort für Zahlungen

Ist der Sitz des Auftragnehmers.

§ 66 Weiterverkauf von Leistungen

Bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 67 Salvatorische Klausel (Ergänzung)

Regelt den Ersatz unwirksamer Bestimmungen durch wirtschaftlich nahekommende Regelungen.

§ 68 Anwendbares Recht (Klarstellung)

Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.

§ 69 Kundenzusicherungen

Kunde gewährleistet Richtigkeit seiner Angaben (Bausubstanz, Genehmigungen etc.).

§ 70 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Kunde ist für Genehmigungen (BauGB, ElektroG) verantwortlich.

§ 71 Erweiterte Haftungsfreistellung

Freistellung bei Ansprüchen durch Nachbarn oder Behörden aufgrund von Kundenrisiken.

§ 72 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten

Auftragnehmer darf Arbeiten dokumentieren; Kunde muss Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.

§ 73 Erweitertes Abwerbeverbot

Gilt auch für ehemalige Mitarbeiter (Vertragsstrafe 20.000 €).

§ 74 Mahn- und Inkassokosten

Mahngebühr 40 €; Kosten für Inkasso/Anwalt trägt der Kunde bei Verzug.

§ 75 Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Verpflichtung zur außergerichtlichen Schlichtung vor Klageerhebung.

§ 76 Erweiterte Datenschutzregelung

Einwilligung zur Datenweitergabe an Subunternehmer und Versicherer im Rahmen der DSGVO.

§ 77 Umwelt- und Nachhaltigkeitsklausel

Kunde ist für umweltrechtliche Vorgaben bauseitiger Stoffe verantwortlich.

§ 78 Anpassung an Normenänderungen

Auftragnehmer darf Leistungen bei Änderung technischer Normen (DIN/VDE) anpassen.

§ 79 Vollständigkeitsklausel

Diese AGB und das Angebot bilden die vollständige Vereinbarung.

§ 80 Verzicht auf Rechte

Ein Verzicht des Auftragnehmers bedarf der Schriftform.

§ 81 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 82 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

Diese AGB ersetzen alle vorherigen Fassungen.

§ 83 Geltung als Subunternehmer

AGB gelten entsprechend, wenn der Auftragnehmer für einen Hauptauftraggeber tätig wird.

§ 84 Vertragsgrundlagen bei Subunternehmerverträgen

Regelt die Rangfolge der Unterlagen bei Verträgen mit Hauptauftraggebern.

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